AGB: Sprachkurse
Allgemein
Umbuchung
Bei Umbuchung bis spätestens 14 Tage vor Reise- bzw. Kursbeginn bezüglich des Zeitraumes berechnen wir für unseren Mehraufwand eine Umbuchungsgebühr von 50,- Euro. Die gleiche Gebühr wird fällig bei einer Umbuchung bezüglich des Kursortes oder bei Stellung einer geeigneten Ersatzperson.
Rücktritt für Deutsch Sprachreisen
Sie können jederzeit vor Reise- bzw. Kursbeginn hiervon zurücktreten. In Ihrem
eigenen Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissen bitten wir
Sie dies immer schriftlich zu tun.
Für unsere Aufwendungen berechnen wir angemessenen Ersatz in
folgender Form:
Rücktrittspauschale bei Rücktritt
bis 30 Tage vor Kursbeginn: 10%
bis 15 Tage vor Kursbeginn: 25%
bis 7 Tage vor Kursbeginn: 40%
vom 6. Tag bis Kursbeginn: 75%
Treten Sie einen gebuchten Kurs nicht an, ohne vorher den Rücktritt zu
erklären, ist der gesamte Reisepreis / Kurspreis fällig.
Der Nachweis eines höheren oder geringeren Schadens bleibt möglich.
Der Gerichtsstand ist Düsseldorf.
Weitere Teilnahmebedingungen für spezielle Kursarten
Abendkurse
Nach Ablauf der gebuchten Unterrichtsmonate brauchen Sie sich nicht neu anzumelden, denn die Verlängerung erfolgt automatisch von Monat zu Monat, sofern keine schriftliche Kündigung bei uns eingegangen ist. Sollten Sie nach dieser Zeit nicht mehr die Absicht haben, am Kurs teilzunehmen, vergessen Sie bitte nicht, zu kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen zum Ende des Kursmonats. Bei Intensivkursen oder Einzelunterricht ist keine Kündigung erforderlich.
Ein Unterrichtsmonat beinhaltet 4 Wochen, in denen der Kurs stattfindet.
Wir bemühen uns, den Unterrichtsausfall durch Feiertage nach Übereinkunft mit Kursteilnehmern und Sprachlehrer nachzuholen oder intern zu vergüten, wodurch sich der angegebene Zeitraum entsprechend verlängert.
Für versäumten Unterricht gibt es keinen Ersatz. Krankheits- (nachgewiesen per Attest binnen drei Tage nach
Krankheitsbeginn bzw. Unterrichtsbeginn) und/oder urlaubsbedingte Unterbrechungen bei einem fortlaufenden
Kurs (Abendkurs) werden, wenn Sie
a) länger als 2 Wochen dauern und
b) der Urlaub 2 Wochen vorher mitgeteilt wird, wie folgt gutgeschrieben:
bei 3 Ausfällen 1 Doppelstunde, bei 4 Ausfällen 2 Doppelstunden, bei 5 Ausfällen 3 Doppelstunden usw.
Der Urlaub kann allerdings nicht mit der Kündigungsfrist verrechnet und höchstens 2 mal im Kalenderjahr
berücksichtigt werden.
Der bei der Anmeldung gebuchte Gruppenkurs kann nur bei genügender Teilnehmerzahl stattfinden, bzw. fortgeführt werden (d.h. 2 Personen in Gruppen à 3 Teilnehmern, 3 Personen in Gruppen à 6 Teilnehmern, 4 Personen in Gruppen à 8 Teilnehmern usw.). Bereits gezahlte Gebühren für den nicht stattfindenden Unterricht werden von uns zurückerstattet.
Einzelunterricht
Vereinbarte Termine für Einzelunterricht müssen 48 Stunden vorher abgesagt werden, sonst müssen die Stunden leider berechnet werden.
Bei gebuchten und bezahlten Unterrichtsstunden verfällt der Anspruch auf Sprachunterricht und Gebührenerstattung nach Ablauf von 2 Jahren.
Bildungsurlaub
Bei Beantragung und Inanspruchnahme von Bildungsurlaub ist die Teilnahme am Sprachunterricht verbindlich. Abwesenheitszeiten sind der Schulleitung und dem Arbeitgeber unverzüglich mitzuteilen.
Umbuchungen (Termin, Kurs, Sprache) müssen umgehend und schriftlich erfolgen und müssen bei uns schriftlich spätestens bis 3 Wochen vor Kursbeginn eingegangen sein Bei einem kurzfristigeren Rücktritt (weniger als 3 Wochen vorher) gilt Punkt 6 unserer Teilnahmebedingungen. Dies gilt auch, wenn der Arbeitgeber den gewünschten Bildungsurlaubstermin nicht akzeptiert. In diesem Fall bitten wir darum, uns die entsprechende Mitteilung des Arbeitgebers vorzulegen. Bis zu 2 fristgerechte Umbuchungen werden kostenfrei vorgenommen, für jede weitere Änderung müssen wir Ihnen für unsere Arbeitsaufwendungen 50,- Euro in Rechnung stellen.
Stand: 31.01.2013
Download – Allgemeine GeschäftsbedingungenAGB: Sprachreisen
Anmeldung
Wir empfehlen, sich möglichst frühzeitig anzumelden. Bitte verwenden Sie nach Möglichkeit für Ihre Anmeldung unser Anmeldeformular . Füllen Sie es bitte vollständig aus und senden Sie es SPRACHCAFFE oder Ihrem Reisebüro zu. Der Vertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung durch SPRACHCAFFE zustande. Wir bestätigen Ihre Anmeldung schriftlich.
Bildungsurlaub
Sie verwenden unsere Anmeldung und kreuzen in der Zeile „Bildungsurlaubsbestätigung erwünscht“ „Ja“ an. Nach Eingang Ihrer schriftlichen Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigung zur Vorlage bei Ihrem Arbeitgeber. Zur Gewährung von Bildungsurlaub ist Ihr Arbeitgeber nach den gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet. Falls Ihre Firma den geplanten Bildungsurlaub nicht zu dem von Ihnen gebuchten Termin gewähren kann, teilen Sie uns dies zwecks Umbuchung bitte inner- halb einer Frist von 3 Wochen nach Eingang unserer Bestätigung mit. Bitte fügen Sie ein entsprechendes Schreiben Ihres Arbeitgebers bei. Umbuchungen innerhalb der 3-Wochen- Frist sind kostenlos. Bei Umbuchungswünschen bzw. bei Stornierungen (Rücktritt), die später als 3 Wochen nach unserer Bestätigung eingehen, müssen wir Ihnen leider die Umbuchungsgebühr bzw. die Rücktrittspauschale (vgl. Ziff. 5 und 6) berechnen. Nach Beendigung des Kurses erhalten Sie eine Bescheinigung für Ihren Arbeitgeber.
Zahlung
Wir bitten Sie, eine Woche nach Erhalt unserer Buchungsbestätigung /Rech- nung eine Anzahlung von 10% des Reisepreises, höchstens Euro 250,- pro Teilnehmer zu zahlen. Die Zahlung wird auf den Reisepreis angerech- net. Die Prämie für ein Versicherungspaket bzw. eine Reiserücktrittskostenversicherung ist im Reisepreis nicht enthalten und wird mit der Anzahlung fällig. Ihre auf den Reisepreis gelei- steten Zahlungen sind nach § 651k Abs. 3 BGB insolvenzversichert. Mit der Buchungsbestäti- gung/Rechnung erhalten Sie als „qualifizierte Reiseunterlage” den Sicherungsschein. Die Zahlung des restlichen Reisepreises ist ca. 3 Wo- chen vor Reisebeginn fällig. Die Reiseunterlagen werden Ihnen von SPRACHCAFFE/Reisebüro je nach Wunsch zugesandt oder ausgehändigt. Bei Kreditkartenzahlung benötigen wir unser Kreditkartenformular ausgefüllt zurück, eine Kopie der Kreditkarte (Vorder-und Rückseite) und die Kopie der ID-Karte oder des Reisepasses des Karteninhabers. Zusätzlich erheben wir eine Servicegebühr von 2% auf den Reisepreis.
Niveaus
Für versäumten Unterricht gibt es keinen Ersatz. Unsere Schulen bieten sehr dif- ferenzierte Leistungsstufen (Niveaus) an. Die Einstufung in das entsprechende Lernniveau bei Gruppenkursen kann nur sinnvoll vor Ort am ersten Unterrichtstag erfolgen. Es ist deshalb nicht völlig auszuschließen, dass der Ein- stufungstest in seltenen Ausnahmefällen nicht genug Teilnehmer einer Kenntnisstufe zum Gruppenunterricht am 1. Kurstag ergibt. In die- sem Fall führen die Schulen den Kurs als (Semi-) Einzelunterricht in einer reduzierten Stunden- zahl durch, wobei mindestens 60 % der Dauer eines gebuchten Gruppenkurses als (Semi-) Einzelunterricht angeboten wird (anstelle von 20 Unterrichtseinheiten Gruppenunterricht 12 Einheiten (Semi-) Einzelunterricht, anstelle von 30 Unterrichtseinheiten Gruppenunterricht 18 Einheiten (Semi-) Einzelunterricht). Es handelt sich in jedem Fall um ein „upgrade“, eine Qualitätssteigerung, ohne dass Ihnen Mehrkosten entstehen.
Leistungen, Leistungsmängel
Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind ausschließlich die Leistungsbeschreibungen im Prospekt sowie die hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Bestätigung/ Rechnung verbindlich. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistung verändern, bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Beanstandungen hinsichtlich der vertraglich vereinbarten Leistungen sind anzuzeigen, damit unverzüglich Abhilfe erfolgen kann. Unterläßt es der Teilnehmer schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen und erhält SPRACHCAFFE dadurch keine Gelegenheit, den Mangel abzustellen, ist eine Minderung des Preises ausgeschlossen.
Leistung- und Preisänderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluß notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
Liegt zwischen Vertragsschluß und Reiseantritt ein Zeitraum von mehr als vier Monaten, sind wir berechtigt, den Reisepreis im gesetzlich zulässigen Rahmen zu ändern, wenn damit einer Erhöhung der Beförderungskosten, behördliche Abgaben wie Flughafen- oder Hafengebühren oder der für die Reise geltenden Wechselkurse Rechnung getragen wird. Eine Preisänderung ist nur in dem Verhältnis möglich, wie sich nach Vertragsschluß geänderte Kostenfaktoren auf den Reisepreis auswirken. Wir sind verpflichtet, bis zum 21. Tag vor dem Abreisetermin über eine beabsichtigte Preisänderung zu informieren. Eine Preisänderung nach diesem Zeitpunkt ist gesetzlich nicht zulässig.
Sowohl bei einer Preiserhöhung um mehr als 5% des Reisepreises als auch bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung, können Sie vom Vertrag zurücktreten oder, wie bei einer zulässigen Reiseabsage durch uns, die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise aus unserem Angebot ohne Mehrpreis anzubieten. Sie sind verpflichtet, diese Rechte unverzüglich nach dem Erhalt der Änderungsmitteilung uns gegenüber geltend zu machen. Hierzu empfehlen wir die Schriftform.
Rücktritt
Sie können jederzeit vor Rei- sebeginn von der Reise zurücktreten. In Ihrem eigenen Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissen empfehlen wir Ihnen drin- gend, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Tre- ten Sie vom Reisevertrag zurück, können wir angemessenen Ersatz für die getroffenen Vor- kehrungen und unsere Aufwendungen verlan- gen. Bei der Berechnung des Ersatzes werden gewöhnlich ersparte Aufwendungen und ge- wöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Leistung von uns berücksichtigt. Maßgeb- lich für die Berechnung der Rücktrittskosten ist der Zeitpunkt des Eingangs der Rücktritts- erklärung bei SPRACHCAFFE. Die Höhe der Rücktrittskosten richtet sich nach dem Reise- preis. In der Regel belaufen sich die Rücktritts- pauschalen, die wir im Falle Ihres Rücktritts je angemeldetem Teilnehmer leider fordern müssen, wie nachfolgend aufgeführt. Sie haben allerdings das Recht, uns nachzuweisen, dass die getroffenen Aufwendungen geringer als die geforderten Rücktrittskosten sind.
Bei Buchungen inklusive Anreise beträgt die
Rücktrittspauschale:
bis 30 Tage vor Reisebeginn: 30%
ab 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn: 40%
ab 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn: 50%
ab 14. bis 7. Tag vor Reisebeginn: 60%
ab 6. Tag vor Reisebeginn: 70%
am Tag des Reiseantritts, bei Nichtantritt der Reise oder nach Reiseantritt: 90%
des Gesamtreisepreises.
Der Nachweis keines Schadens oder eines geringen Schadens bleibt dem Reisenden vorbehalten. Bei Buchung ohne Anreise beträgt die Rücktrittspauschale:
bis 45 Tage vor Reisebeginn: 15%
ab 44. Tag - 30. Tag v. Reisebeginn: 40%
ab 29. Tag vor Reisebeginn: 70%
am Tag des Reiseantritts, bei Nichtantritt der Reise oder nach Reiseantritt: 90%
des Gesamtreisepreises.
Eventuell ersparte Aufwendungen werden von SPRACHCAFFE erstattet. Der Nachweis keines Schadens oder eines geringen Schadens bleibt dem Reisenden vorbehalten.
Stört ein Reiseteilnehmer ungeachtet einer Abmahnung die Durchführung der Reise, oder verhält er sich grob vertragswidrig, so hat SPRACHCAFFE das Recht, fristlos zu kün- digen. Der Anspruch auf den Reisepreis bleibt SPRACHCAFFE erhalten; eventuell ersparte Aufwendungen werden dem Reiseteilnehmer gutgeschrieben.
Reise-Rücktrittskosten-Pauschale
Ersetzt werden dadurch die Stornokosten bei Nichtantritt der Reise wegen unerwarteter Erkrankung oder schwerer Unfallverletzung. Sie tragen einen Selbstbehalt von 20% der Stornokosten, sofern keine akut notwendige vollstationäre Krankenhausbehandlung Anlass der Reiseabsage war.
Umbuchung
Sollten Sie sich nach Ab- schluss des Reisevertrages mit uns bis 31 Tage vor Reisebeginn dazu entschließen, statt des ursprünglich gebuchten Sprachkurses einen anderen durchzuführen oder aber eine geeig- nete ErsatzPerson zu stellen, so müssen wir für unseren Mehraufwand leider eine Umbuch- ungsgebühr in Höhe von Euro 50,- berechnen. Spätere Umbuchungen können wir nach Rück- sprache gegen eine erhöhte Umbuchungsge- bühr vornehmen.
Flugumbuchung
Da es sich bei den angebotenen Flügen um Sondertarife handelt, ist eine Umbuchung vor Reiseantritt nicht oder nur gegen Gebühr möglich. Nach Reiseantritt kann der Flug nicht mehr umgebucht werden.
Pass- und Visabestimmungen
Der Reiseveranstalter weist im Reisekatalog sowie den Reiseunterlagen auf die Bestimmungen für das jeweilige Reiseland hin. Dabei wird unterstellt, dass der Reisende Staatsbürger der Bundesrepublik Deutschland ist und keine besonderen Verhältnisse in der Person des Reiseteilnehmers gegeben sind, die die Ablehnung eines Visums zur Folge hätte. Für Angehörige anderer Staaten gibt etwa das zuständige Konsulat Auskunft.
Der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertre- tung, es sei denn, der Reiseveranstalter hat die entstandene Verzögerung zu vertreten.
Haftung
Unsere Haftung für Schäden, die nicht Körproschäden sind, ist bei vertraglichen Schadensersatzansprüchen insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch uns herbeigeführt wurde oder SPRACHCAFFE für einen dem Reiseteilnehmer entstehenden Schaden allein wegen eines Verschulden eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Leistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich auch SPRACHCAFFE gegenüber dem Reiseteilnehmer hierauf berufen.
Verjährung
Ansprüche wegen Reisemängel (§ 651 c - 651 d BGB) verjähren innerhalb eines Jahres. Diese Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Reise nach dem Reisevertrag enden sollte. Die Geltendmachung von sonstigen Ansprüchen bleibt von dieser Regelung unberührt.
Unwirksamkeit einer Reisebedingung
Sollte eine der vorstehenden Reisebedingungen unwirksam bzw. unzulässig sein, so hat dies keine Auswirkungen auf den Bestand der übrigen Reisebedingungen.
Gerichtsstand
Gerichtsstand für Klagen von Vollkaufleuten gegen GoAcademy Reisen GmbH ist ausschließlich Frankfurt am Main. Ansonsten gelten die gesetzlichen Regelungen.
Reiseveranstalter
SPRACHCAFFE Reisen GmbH
Gartenstr. 6
60594 Frankfurt am Main
Telefon: 069/61 09 120
Fax: 069/60 31 395
Email: info@sprachcaffe.de
www.sprachcaffe.de
Stand: 31.01.2013
Download – Allgemeine Geschäftsbedingungen